AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Eingehende Buchungen über die Webseite Shuttle2Airport.com werden zunächst als Willenserklärung des Kunden betrachtet. Als Eingangsbestätigung dieser Willenserklärung wird dem Kunden per E-Mail eine Zusammenfassung der gewünschten Beförderungsleistung zugesandt.  Zum Vertragsabschluss, bedarf es der ausdrücklichen Annahme der Buchung durch den Betreiber der Seite Shuttle2Airport. Nach der Auftragsannahme wird dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail geschickt. Somit kommt der Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

§ 2 Inhalt des Vertrages

Die Beförderungsleistung ergibt sich aus der Beschreibung in der Auftragsbestätigung.

2.1. Shuttle2Airport.com verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge oder Zugverbindungen ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 1 Stunde) nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.

Mögliche Verspätungen sind baldmöglichst gegenüber Shuttle2Airport fernmündlich (Telefon oder WhatsApp Kurznachricht) bekanntzugeben.

2.2. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von Shuttle2Airport.com nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich Shuttle2Airport.com; sie ergibt sich aus der Fahrzeit sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften. Natürlich werden soweit möglich die Wunsch-Abholzeiten des Fahrgastes berücksichtigt.

2.4. Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen oder gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.

2.5. Bei Nichterscheinen des Fahrers ist der Kunde (Fahrgast) verpflichtet zeitnah Shuttle2Airport.com telefonisch in Kenntnis zu setzen und das weitere Vorgehen zu klären.

§ 3 Preis

Das Beförderungsentgelt beruht auf den angezeigten Grundpreis für die Fahrt, zuzüglich eventuellen Extraleistungen, welche über die Webseite hinzugefügt werden können.

Der Betreiber der Webseite Shuttle2Airport, hält sich das Recht vor, eingehende Buchungsanfragen bezüglich der gewünschten Leistung und der entsprechenden Vergütung zu prüfen und bei Bedarf Unstimmigkeiten zu korrigieren – wobei hier ein neues Angebot an den Kunden versandt wird.

Eine Änderungen des Leistungspreises, nachdem die Buchung durch Shuttle2Airport bereits bestätigt wurde,  zu ungunsten des Kunden ist jedoch ausgeschlossen.

Die angezeigten Preise gelten für eine Abholadresse und einer einfachen Strecke; pro weitere angefahrene Adresse auf direktem Weg zu oder vom Zielort wird ein Zusatzentgelt gemäß der gültigen Preisliste berechnet. Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein.
(Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.)

Bei alle angezeigten Preisen ist die Beförderung von einer Abholadresse innbegriffen. Bei weiteren Abholadressen werden derzeit innerhalb des Ortes 5,00 € und außerhalb des Ortes 9,00 € Aufschlag berechnet.

§ 4 Rücktritt

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei Shuttle2Airport spätestens bis 18.00 Uhr am Tag vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei Shuttle2Airport eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100% des gültigen Fahrpreises aus. Dem Kunden bleibt demnach jedoch vorbehalten Shuttle2Airport nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

§ 5 Gewährleistung

Shuttle2Airport.com haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Beförderungsleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Shuttle2Airport.com dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Soweit Haftpflichtversicherung nicht eintriffspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Shuttle2Airport.com der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Shuttle2Airport.com haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der Shuttle2Airport.com zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Fahrt.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nicht an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

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